AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen miggroup GmbH

Ausgabe: 02/2025

1. Gegenstand der Bedingungen

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der miggroup GmbH, nachfolgend in Kurzform «Firma» genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Firma nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein zwingend anwendbarer Teil aller Verträge, welche zwischen der Firma und dem Kunden vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung bei der Firma, erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die Firma erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing und Kommunikation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und den Leistungsbeschreibungen der Firma.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Wenn sich im Projektverlauf, Ziele, Rollen oder Termine ändern und dies vom Kunden verursacht wird, darf die Firma den entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen. Für telefonische Änderungen und Auskünfte, sowie daraus resultierende Missverständnisse, übernimmt die Firma keine Gewähr.

2.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Firma, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Firma resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Es besteht auch kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn die geplante Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von der Firma im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Nutzungsrecht an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Firma.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte werden von der Firma nur mit den nötigen Lizenzrechten verwendet. Die Firma geht davon aus, dass sich auch der Kunde an die geltenden rechtlichen Bestimmungen hält. Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Kunden – zum Beispiel mittels an die Firma übergebene Vorlagen etc. – kann die Firma nicht haftbar gemacht werden.

3.4. Sämtliche Rechte an Konzepten, Designs etc., die entgeltlich oder unentgeltlich durch die Firma erstellt, aber in der Folge nicht realisiert werden, verbleiben bei der Firma und dürfen ohne Einverständnis der Firma nicht verwendet werden. Die Firma hat das Recht, ein von der Firma entwickeltes Konzept in abgewandelter Form auch für andere Projekte zu verwenden.

3.5. Die Firma darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Firma und Kunde ausgeschlossen werden.

3.6. Die Arbeiten der Firma dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Firma vom Kunden ein zusätzliches Honorar in zweifacher Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu. Die Firma behält sich bei Wiederhandlungen Strafrechtliche Schritte vor.

3.7. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Firma.

3.8. Über den Umfang der Nutzung steht der Firma ein Auskunftsanspruch zu.

3.9. Sämtliche Dateien, Software, Schriften, Bilder, Ideen, Entwürfe, sowie Materialien und Sachen aller Art, bleiben bis zur vollenteten Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der Firma. Davon ausgenommen sind Muster und Dergleichen, welche der Firma vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Firma dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage aufseiten der Firma verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Firma alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Firma von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.4. Die Firma prüft Zusatz- oder Änderungswünsche des Kunden zeitnah und teilt ihm das Ergebnis samt Mehrkosten und Zeitbedarf in Form einer Offerte mit. Änderungen ohne Offerte werden nach Aufwand und aktuellen Stundensätze in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt alle daraus entstandenen Mehrkosten.

4.5. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Event-Auftrag berechnet die Firma dem Kunden folgender Prozentsatz von den ursprünglich vertraglich geregelten Gesamtleistungen als Stornogebühr:

  • Bis 60 Tage:           20%
  • Bis 30 Tage:           40%
  • Bis 10 Tage:           60%
  • Nach 10 Tagen:     80%


Bei Verschiebung des Auftrags wird nur der bereits geleistete Konzept- und Beratungsaufwand verrechnet.

4.6. Im Preis sind zwei Korrekturdurchläufe inklusive. Für jede weitere Korrektur wird der übliche Firmenstundensatz berechnet

4.7. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierenden zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht der Firma

6.1. Die Firma ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt der Firma alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Firma sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Firmen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Firma erteilen.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihm durch die Firma während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach deren Erhalt mitzuteilen, sowie die im Projekt-Terminplan vorgesehenen Erklärungen (Gut zum Druck/Design, Abnahmebestätigung etc.) fristgerecht abzugeben. Eine spätere Mängelrüge hinsichtlich von auf diese Weise genehmigten Zwischenergebnissen ist ausgeschlossen und stellt einen Änderungswunsch im Sinne von Ziffer 4.4. dar

7.4. Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Fakturierung (z.B. für Offerte, Präsentation usw.) erstellt wurden, dürfen ohne schriftliches Einverständnis der Firma nicht weiterverwendet werden.

7.5 Der Auftraggeber haftet für die Infrastruktur einer Veranstaltung bei einem Schaden durch die Gäste (Ausgeschlossen höhere Gewalt).

8. Gewährleistung und Haftung der Firma

8.1. Die Firma steht dafür ein, dass erteilte Aufträge termingerecht und sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird. Die Verantwortung für Werbemittel und Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden.

8.2. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Firma erarbeiteten und durchgeführten Massnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Massnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstossen. Die Firma ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Firma von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Firma auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Massnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Firma beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Firma für eine durchzuführende Massnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Firma die Kosten hierfür der Kunde.

8.3. Die Firma haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemassnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Firma haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.4. Die Firma haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Firma wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Firma, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Firma für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzungen ist ausgeschlossen, wenn und in dem Masse, wie sich die Haftung der Firma nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Leistungen Dritter

9.1. Von der Firma eingeschaltete Freelancer oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Firma. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Firma eingesetzte Mitarbeiter im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden zwölf Monate ohne Mitwirkung der Firma weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

10. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

10.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung aufseiten der Firma angefertigt werden, verbleiben bei der Firma. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Firma schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfe und Produktionsdaten.

11. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

11.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von zwei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Streitigkeiten

12.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein aussergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Firma geteilt.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

13.3. Wo nichts anderes vereinbart wird, ist der Erfüllungsort für die Leistungen der Parteien, sofern möglich und zumutbar in Wil. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen ist in Wil. Die Firma behält sich vor, den Kunden auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen. Es gilt das Schweizer Recht.

13.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.